Amtsgericht lehnt Mietpreisbremse ab!

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Ein Urteil des Amtsgerichts München, mit dem wohl keiner gerechnet hätte, war die gestrige Abweisung der Klage eines Mieters, der für seine Wohnung mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bezahlen muss. Die Argumentation der Richter: Sie halten die bayerische Verordnung für fehlerhaft und wollten sie laut „tz“ nicht anwenden.

Die Mietpreisbremse entwickelt sich zusehen zu einem Immobilienkrimi, bei dem nicht so genau klar ist, wer die eigentlichen Profiteure und wer die Saboteure sind.

Das gestrige Urteil habe der Mietpreisbremse in Bayern nun „ein vorzeitiges Ende“ bereitet. Im Urteil heißt es: „Die Mieterschutzverordnung des Freistaats Bayern ist für München nicht anwendbar.“ Sie werfen dem Gesetzgeber vor, dass er nicht ausreichend begründet, warum einzelne Gemeinden unter die Mietpreisbremse fallen.

Der Münchner Mieterverein will nun in Revision gehen. Man brauche Rechtssicherheit und müsse wissen, ob die Mietpreisbremse nun gilt oder nicht.

Aber ist die eigentliche Unsicherheit bezüglich des Instrumentariums nicht noch eine Stufe davor begründet? Sollte man sich nicht tatsächlich fragen: Ist die Grundidee der Preisbegrenzung mit dem Werkzeug der Mietpreisbremse überhaupt umsetzbar? Und sollte man die zugrundeliegende Grundphilosophie, die überspitzt lautet, reich gegen arm – gut gegen böse, nicht noch einmal grundsätzlich überdenken?

Bei all der Diskussion um die Mietpreisbremse, vergisst man schnell die zugrundeliegende Zielsetzung. Die Mietpreisbremse sollte durch eine Preisbegrenzung bei der Wiedervermietung verhindern, dass immer mehr Normalverdiener aus beliebten Quartieren verdrängt werden. Sie fand Anwendung in Ballungsgebieten mit Ausnahme von Neubauten und frisch sanierten Immobilien.

Wer die Komplexität und Vielfalt der realen Welt in Ihrer Existenz ignoriert, wird immerzu an der Abstraktion der Grundproblematik im Sinne der Schaffung einer Generalnorm bzw. eines Gesetzes, welche die gesamte Varianz und Bandbreite abdeckt, gewollt oder ungewollt scheitern.

Die Entscheidung des Gerichts ist durchweg schlüssig. Das nächste Kapitel des Immobilienkrimis wird nun geschrieben. Noch ist nicht klar, ob es sein Höhepunkt oder bereits der Schluss wird.

Quelle: Amtsgericht lehnt Mietpreisbremse ab. Zugriff am 22.06.2017. URL: http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteil-mit-folgen-amtsgericht-lehnt-mietpreisbremse-fuer-muenchen-ab_id_7269149.html.