Der stille Örtchen-Fall

Immer wieder kommt es im Miet- und Nachbarschaftsrecht zu kuriosen Urteilen. Auch der „stille Örtchen-Fall“ fällt in diese Kategorie.

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Zufrieden jauchzet groß und klein:
Hier bin ich Mensch, hier darf ichs sein! – Goethe, Faust I.

Ein Mieter fühlte sich durch die Toilettengeräusche seines Nachbarn belästigt. Er wollte den Nachbarn zum Sitzen erziehen und klagte.

Dem Amtsgericht Wuppertal ging das zu weit. Es empfahl dem Kläger Gelassenheit (Az: 34 C262/96). Auf der eigenen Toilette darf – zumindest in Wuppertal – jeder weiterhin nach Lust und Laune das kleine Geschäft verrichten.

Anders in Berlin. Hier entschied das Landgericht Berlin (Az: 67 S 335/08), dass eine Mietminderung von zehn Prozent gerechtfertigt ist, wenn „Urinstrahlgeräusche“ des Nachbarn im eigenen Wohnzimmer zu hören sind. In dem Fall hatte ein Sachverständiger bestätigt, dass die Geräusche eines „Stehpinklers“ akustisch auffällig zu hören sind.

Quelle: Münchner MieterMagazin 2 /2016, S. 18.

Der Schnarcher-Fall

Immer wieder kommt es im Miet- und Nachbarschaftsrecht zu kuriosen Urteilen. Auch der „Schnarcher-Fall“ fällt in diese Kategorie.

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Ein Vermieter kündigte, wegen Eigenbedarfs eine Zweizimmerwohnung.
Das Kuriose: Die Wohnung liegt im selben Haus in dem er mit seiner Frau wohnt.

Begründung: Er ist ein chronischer Schnarcher, weshalb seine Ehefrau keinen erholsamen Schlaf findet. Aus diesem Grund braucht sie dringend ein eigenes Schlafzimmer. Das Landgericht Koblenz sah das genauso und gab dem Schnarcher Recht (Az: 14 S 216/98).

Quelle: Münchner MieterMagazin 2 /2016, S. 18.

Der Ameisen-Fall

Immer wieder kommt es im Miet- und Nachbarschaftsrecht zu kuriosen Urteilen. Auch der „Ameisen-Fall“ fällt in diese Kategorie.

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27 Ameisen in einem halben Jahr!
Für einen Kölner Mieter war das zu viel. Detailliert protokollierte er den Ameisenbesuch und erhob Anspruch auf Mietminderung.
Begründung: Die 27 Ameisen seien erst der Anfang, die Ankündigung einer drohenden Ameiseninvasion. Das Amtsgericht Köln sah dies anders (Az: 213 C 548/97). Die Ameisen stellen keinen Mangel dar.

Quelle: Münchner MieterMagazin 2 /2016, S. 18.

Der Kameraattrappen-Fall

Immer wieder kommt es im Miet- und Nachbarschaftsrecht zu kuriosen Urteilen. Auch der „Kameraattrappen-Fall“ fällt in diese Kategorie.

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Ein Mann stellte auf seinem Grundstück mehrere Kameraattrappen auf, die auf das Grundstück seiner Nachbarin ausgerichtet waren. Diese hatte daraufhin das Gefühl permanenter Überwachung und klagte auf Unterlassung. Das Amtsgericht Winsen/Luhe sah in dem Aufstellen der Kameras einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin und gab der Unterlassungsklage statt. (Az.: 23 C 1482/02, Verkündet am: 11.11.2002)

Quelle: Kanzlei Kotz. Online verfügbar unter: http://www.ra-kotz.de/kameraattrappen.htm. Zugriff am: 21.07.2016