Mieteransprüche bei Unwetterschäden

IVL-Immobilienverwaltung.com Mieteransprüche bei Unwetterschäden Hausverwaltung im Herzen von München Eva Liebl

Sturm und Hochwasser richteten dieses Jahr schwerste Schäden an, die Vermieter und Mieter gleichermaßen betreffen.

Der Deutsche Mieterbund informierte in der Ausgabe 2/2016 über die wichtigsten Pflichten für Vermieter:

1. Reparatur- und Instandsetzung

  • Umfasst die Beseitigung der durch den Sturm verursachten Gebäude- und Wohnungsschäden.

Hätten Sie’s gewusst?
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen treten zwar für Sturmschäden grundsätzlich ein, aber nicht für reine Hochwasserschäden. Hochwasserschäden sind nur versichert, wenn die Versicherung Elementarschäden einschließt.

2. Vollständige Zerstörung der Mietsache

  • Bei vollständiger Zerstörung der Mietsache endet die Verpflichtung des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung.
  • Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Ersatzwohnung.

3. Teilweise Zerstörung der Mietsache

  • Bei Beschädigung des Gebäudes, ist der Vermieter grds. verpflichtet, Haus oder Wohnung zu reparieren.
  • Ausnahme: wirtschaftliche Unzumutbarkeit.

(Quelle: Münchener MieterMagazin. Ausgabe 2/2016. S.16-17)