Der Kameraattrappen-Fall

Immer wieder kommt es im Miet- und Nachbarschaftsrecht zu kuriosen Urteilen. Auch der „Kameraattrappen-Fall“ fällt in diese Kategorie.

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Ein Mann stellte auf seinem Grundstück mehrere Kameraattrappen auf, die auf das Grundstück seiner Nachbarin ausgerichtet waren. Diese hatte daraufhin das Gefühl permanenter Überwachung und klagte auf Unterlassung. Das Amtsgericht Winsen/Luhe sah in dem Aufstellen der Kameras einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin und gab der Unterlassungsklage statt. (Az.: 23 C 1482/02, Verkündet am: 11.11.2002)

Quelle: Kanzlei Kotz. Online verfügbar unter: http://www.ra-kotz.de/kameraattrappen.htm. Zugriff am: 21.07.2016