Der Schnarcher-Fall

Immer wieder kommt es im Miet- und Nachbarschaftsrecht zu kuriosen Urteilen. Auch der „Schnarcher-Fall“ fällt in diese Kategorie.

ivl immobilienverwaltung im herzen von muenchen eva liebl schnarcher fall kuriositäten

Ein Vermieter kündigte, wegen Eigenbedarfs eine Zweizimmerwohnung.
Das Kuriose: Die Wohnung liegt im selben Haus in dem er mit seiner Frau wohnt.

Begründung: Er ist ein chronischer Schnarcher, weshalb seine Ehefrau keinen erholsamen Schlaf findet. Aus diesem Grund braucht sie dringend ein eigenes Schlafzimmer. Das Landgericht Koblenz sah das genauso und gab dem Schnarcher Recht (Az: 14 S 216/98).

Quelle: Münchner MieterMagazin 2 /2016, S. 18.