Schadenersatzansprüche bei Vermietung an Touristen

Vermietung an Touristen kann Schadenersatz nach sich ziehen

Vermietung an Touristen kann Schadenersatz nach sich ziehen

Die Portale Airbnb & Co versprechen den Touristen mehr Authentizität und Flair als ein Hotelaufenthalt. Dem Gastgeber bieten diese Portale ganz nebenbei die Möglichkeit der gewerblichen Untervermietung. Das Geschäft boomt – Das größte Portal hat mehr als 100.000 Angebote.

Was viele Gastgeber nicht wissen ist, dass sie bei einer Untervermietung der Wohnung an Touristen nicht nur die fristlose Kündigung riskieren, sondern auch erhebliche Schadenersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden können. Das geht aus einem neuen Urteil des LG Berlin hervor. In dem Fall stellte die Vermietung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an Touristen für die anderen Mieter eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Folglich hatten die anderen Mieter einen Anspruch auf Mietminderung gegen den Vermieter, da die touristische (Teil)-Nutzung des Wohngebäudes für die benachbarten Wohnräummieter mit (Lärm-) Immissionen verbunden war, die über das übliche Maß bei einer herkömmlichen Wohnnutzung unvermeidbaren Beeinträchtigungen hinaus gingen.

Im Wege des Regresses hat der Vermieter die Möglichkeit diesen Mietminderungsbetrag beim Mieter bzw. Eigentümer geltend zu machen, der die Wohnung unzulässig an Touristen vermietet.

In einem Gebäude in dem eine Vielzahl von Wohnungen zu touristischen Zwecken vermietet wird, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die im selben Gebäudeteil befindlichen Mietwohnungen durch die touristische Nutzung übermäßigen (Lärm-)Immissionen ausgesetzt sind.

Urteil:
LG Berlin, Urteil v. 06.10.2016, 67 S 203/16, WuM 2016 S. 734

Quellen:
– Bayrische Hausbesitzer Zeitung (3/2017). Vermietung an Touristen kann zu Schadenersatzansprüchen führen. S. 104.
– Seipp, B. (2012). Der unaufhaltsame Boom der privaten Unterkünfte. URL: https://www.welt.de/reise/article13834698/Der-unaufhaltsame-Boom-der-privaten-Unterkuenfte.html (Abgerufen am 21.03.2017).